Allgemeine Mietbedingungen

 

Allgemeines, Geltungsbereich

Diese allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Vermietungen zwischen dem Fuhrbetrieb Meik Abbenseth, Nindorfer Deichfeld 7, 21706 Drochtersen (nachfolgend Vermieter genannt) und dem Mieter. Mietgegenstand im Sinne dieser Bedingungen ist jeder einzelne Gegenstand, den der Vermieter dem Mieter zur Nutzung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland überlässt. Vermietet wird nur an Privatpersonen.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Mietbedingungen, sie sind aber auf jeden Fall schriftlich zu vereinbaren. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.

 

Vertragsschluss, Mietdauer

Der Mietvertrag kommt erst durch Ausstellung des Mietscheins durch den Vermieter und Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter zustande. Der Mietschein bestimmt Inhalt und Umfang der vertraglichen Leistung. Die Vermietung erfolgt nur nach Verfügbarkeit.

Die Mietzeit beginnt mit Übergabe des Mietgegenstandes und endet durch die Rückgabe an den Vermieter.

 

Übergabe, Rückgabe

Die Übergabe des Mietgegenstandes erfolgt auf dem Gelände des Vermieters, 21706 Drochtersen, Nindorfer Deichfeld 5. Der Mieter hat anschließend für den Transport des Mietgegenstandes, einschließlich Be- und Entladung, auf eigene Kosten und Gefahr zu sorgen. Der Mieter ist ferner für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung entsprechend den VDI-Richtlinien 2700 und 2701 (Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen) verantwortlich.

Der Vermieter überlässt dem Mieter den Mietgegenstand in einem verkehrssicheren und technisch einwandfreien Zustand. Der Mieter hat den Gegenstand bei Übergabe auf seine Verkehrssicherheit, Betriebsfähigkeit und etwaige Mängel zu prüfen. Für den Fall, dass der Mieter den Mietgegenstand auch im öffentlichen Straßenverkehr nutzen will, hat er insbesondere zu prüfen, ob der Mietgegenstand über die dafür erforderliche Ausrüstung verfügt und ihm die mitzuführenden Dokumente vorliegen.

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand nach Terminabsprache innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten (wochentags bis 18:00 Uhr, samstags bis 12:00 Uhr) in gereinigtem Zustand (Rüttler und Anhänger besenrein; Kleingeschirr abgespült) zurückzugeben. Etwaige Beschädigungen bzw. Mängel des Mietgegenstandes hat der Mieter bei der Rückgabe vollständig mitzuteilen. Eine verbindliche Rücknahmekontrolle findet erst auf dem Gelände des Vermieters statt.

 

Miete, Zahlung

Die vom Mieter geschuldete Miete bestimmt sich aus der jeweils gültigen Staffelmietpreisliste. Die Miete ist ausschließlich die Gegenleistung des Mieters für die Nutzungsmöglichkeit des Mietgegenstandes innerhalb des Vertragsgebietes. Alle eventuell zusätzlich anfallenden Kosten für Transport, Betriebsstoffe und Reinigung werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.

Die Miete ist mit Rückgabe des Mietgegenstandes sofort fällig.

 

Mängel

Während der Mietzeit auftretende Mängel hat der Mieter unverzüglich anzuzeigen. Mängel, die der Mieter nicht zu vertreten hat, werden vom Vermieter auf eigene Kosten beseitigt. Ansprüche des Mieters aufgrund offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, soweit der Mieter den Mangel nicht bei Übergabe gegenüber dem Vermieter rügt.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung dafür, dass der Mieter den zur Verfügung gestellten Mietgegenstand nach seinen Vorstellungen und zu dem von ihm geplanten Zweck verwenden kann.

 

Pflichten des Mieters, Benutzung des Mietgegenstandes

Der Mieter ist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften für den Betrieb des Mietgerätes verantwortlich. Er hat den Mietgegenstand bestimmungsgemäß und verkehrsüblich innerhalb des Vertragsgebietes zu benutzen und die ausgehändigte Kurzeinweisung vor Gebrauch zu lesen.

Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie etwaige Reparaturen und technische Änderungen erfolgen ausschließlich durch den Vermieter oder von ihm beauftragte Firmen innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten. Bei einer Vermietung über Wochenenden kann beim Auftreten von Mängeln oder Schäden keine Reparatur-Service gewährleistet werden.

Die Betankung des Mietgegenstandes darf nur mit den dafür vorgesehenen Kraftstoffen erfolgen.

Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur von fachkundigen Personen betreiben zu lassen, die über alle nötigen öffentlich-rechtlichen Bescheinigungen – insbesondere die notwendige Fahrerlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland – verfügen. Der Mieter versichert, dass er oder die von ihm eingesetzten Personen über die zur ordnungsgemäßen Bedienung des Mietgegenstandes notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Der Vermieter schuldet dem Mieter keine – über die übliche Kurzeinweisung hinausgehende – Beratung über die Verwendung und Bedienung des Mietgegenstandes.

Eine Gebrauchsüberlassung an Dritte ohne Zustimmung des Vermieters ist unzulässig.

Der Mieter hat den Mietgegenstand während der gesamten Mietdauer sicher aufzubewahren und vor schädlicher Witterung und unbefugter Einwirkung Dritter, insbesondere durch Diebstahl, Beschädigung und unbefugte Inbetriebnahme, zu schützen und zu sichern (Obhutspflicht).

Einen Diebstahl/Verlust oder eine Beschädigung des Mietgegenstandes hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen und alle zur Schadensminderung und Beweissicherung notwendigen Maßnahmen zu treffen. Überdies ist er verpflichtet, den Vermieter bei der weiteren Bearbeitung und Aufklärung des Schadens bestmöglich zu unterstützen. Bei Diebstahl oder durch Dritte verursachte Schäden hat der Mieter zudem unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Bei Verdacht von Veränderungen oder einer Gefährdung des Mietgegenstandes ist der Vermieter jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand selbst oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen und das Mietverhältnis zu beenden.

 

Haftung

Der Mieter haftet für jeden Schaden an dem Mietgegenstand, es sei denn, der Mieter weist nach, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Haftung des Mieters umfasst auch etwaige Folgeschäden wie z.B. Sachverständigengebühren oder Mietausfall.

Der Mieter haftet der Höhe nach unbeschränkt, wenn er oder von ihm beauftragte Personen den Schaden am Mietgegenstand vorsätzlich herbeigeführt haben. Der Mieter haftet der Höhe nach ebenfalls unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften (z.B. der StVO) und sonstige gesetzliche Bestimmungen (z.B. wegen Besitzstörungen, Verletzung von Personen oder der Beschädigung von Sachen Dritter).

Für einfach oder grob fahrlässig verursachte Schäden an dem Mietgegenstand haftet der Mieter ebenfalls in voller Höhe, es sei denn, auf der zum Mietgegenstand gehörenden Kurzeinweisung ist eine Haftungsbegrenzung (Selbstbeteiligung) ausgewiesen. Die Gebühr für die Haftungsbegrenzung ist im Mietpreis enthalten.

Das Haftpflichtrisiko des Mieters aus dem Gebrauch des Mietgegenstandes ist grundsätzlich nicht versichert. Haftpflichtversicherungsschutz besteht nur, soweit dieser gesetzlich vorgeschrieben ist. In allen anderen Fällen ist der Mieter verpflichtet, für ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz zu sorgen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die der Mieter durch unsachgemäßen Gebrauch des Mietgegenstandes verursacht.

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

 

Stand: 01. Februar 2019